In der neuen Verordnung ist ein inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht (aller Schülerinnen und Schüler in der Schule) verankert.
Landesweite Schulschließungen sind nicht vorgesehen.
Auch die Schulbesuchspflicht gilt im neuen Schuljahr wieder für alle. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich. Tests für Geimpfte und Genesene entfallen. Die Glaubhaftmachung des Impf-/Genesenenstatus ist auf geeignete Weise vorzuzeigen (Bescheinigung, Impf-Zertifikat etc.).
Alle anderen müssen sich ab dem 20.09.2021 zweimal testen lassen.
Über die Durchführung der Tests ist die aktuelle Einwilligungserklärung unterschrieben mitzubringen. (Hier der Link)
Es gilt Maskenpflicht.