Veränderter Unterrichtsablauf ab 22.03.2021 aufgrund hoher Inzidenzwerte
21. März 2021Ab Mittwoch, dem 17. März, wird die Pflicht zur Corona-Selbsttestung für alle Lehrkräfte und Auszubildende (einmal wöchentlich) umgesetzt. Somit ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit Vorlage eines negativen Tests möglich.
Dazu ist von jeder Testperson eine Einwilligungserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Minderjährigen (U18) muss diese Erklärung zwingend von den Eltern/Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Bei einem positiven Testergebnis findet der Unterricht in Distanz statt. In diesem Falle muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen.
Sollten Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte die Testung an der Schule verweigern, noch ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Mit Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie zu Zeiten der Schulschließungen oder wie im Präsenzunterricht, kann nicht ge-rechnet werden. Aufgrund der bestehenden Schulpflicht (SächsSG) bzw. Schulbesuchspflicht (BSO i. V. m. SBO) ist mit der Eintragung von Fehlzeiten sowie nicht erbrachten Leistungen (Note 6) zu rechnen.
Anlagen: